Master of Education Sport (M.Ed.)
Der Studiengang Master of Education (M.Ed.) umfasst insgesamt 120 LP und ist auf 4 Semester ausgelegt. Er besteht aus zwei Hauptfächern mit je 27 LP und einer Masterarbeit in einem der beiden Hauptfächer (17 LP). Zusätzlich müssen ein bildungswissenschaftliches Studium (33 LP) und ein Praxissemester (16 LP) absolviert werden.
Im Studiengang mit dem Abschluss Master of Education werden die Kernbereiche der Fachwissenschaften aus dem Bachelor-Studium erweitert und vertieft sowie durch bildungswissenschaftliche und fachdidaktische Aspekte des Unterrichtens ergänzt.
Dem IFSS ist der Transfer zwischen Theorie und Praxis des Sports besonders wichtig. Daher legt es in der fachpraktischen Ausbildung großen Wert darauf, sowohl die praktischen als auch die theoretischen Inhalte des Sports in den Lehrveranstaltungen zu vermitteln und miteinander zu verknüpfen. So soll ein tieferes Wissen in den verschiedenen Sportarten und in der Sportwissenschaft gefördert und gefestigt werden.
Die Absolventen erhalten nach dem erfolgreichen Abschluss des Master of Education die Zulassung zum Vorbereitungsdienst an Schulen (Referendariat). Erst nach erfolgreichem Abschluss des Referendariats kann die Lehrbefugnis für das Unterrichten an Schulen erteilt werden.
Master of Education – Module (Hauptfach)
Das wissenschaftliche Hauptfach des Master of Education (M.Ed.) im Fach Sport besteht aus folgenden Modulen im Umfang von 27 LP:
- Sportwissenschaftliche Profilbildung I im Umfang von 8 LP
- Sportwissenschaftliche Profilbildung II im Umfang von 4 LP
- Lehr- und Eigenrealisationskompetenz VII im Umfang von 4 LP
- Lehr- und Eigenrealisationskompetenz VIII im Umfang von 4 LP
- Fachdidaktik III im Umfang von 7 LP
Die Lehramt-Studierenden im Master of Education (M.Ed.) haben am Institut für Sport und Sportwissenschaft (IfSS) darüber hinaus die Möglichkeit an verschiedenen Lehrveranstaltungen des Master of Science (M.Sc.) teilzunehmen und somit Zusatz- und Schlüsselqualifikationen zu erwerben.
Bildungswissenschaftliches Begleitstudium
Bestandteil des wissenschaftlichen Begleitstudiums im Masterstudiengang ist das erfolgreich abgeschlossen Schulpraxissemester im Umfang von 16 LP sowie nachfolgende Module:
- Psychologische Grundlagen: Im Umfang von 4 LP
- Grundlagen der Didaktik und Methodik: Im Umfang von 4 LP
- Organisation Schule: Im Umfang von 6 LP
- Sozialwissenschaften: Im Umfang von 8 LP
- Ethisch Philosophische Grundlagen 2: Im Umfang von 6 LP
- Inklusion: Im Umfang von 5 LP
Schulpraxissemester
Studierende des Master of Education müssen ein einsemestriges Schulpraxissemester im Umfang von 16 LP absolvieren. Das Schulpraxissemester ist im dritten Fachsemester vorgesehen und an einer baden-württembergischen Schule zu absolvieren. Ziel des Praktikums ist die Überprüfung der Studien- und Berufswahl. Weiter ermöglicht es den studierenden Lehramtsstudenten erste Einblicke in die pädagogische Arbeit eines Lehrers wie auch Einblicke in die institutionelle Arbeit an einer Schule. Die Studierenden lernen theoretische Kenntnisse aus den Fachwissenschaften und der Fachdidaktik mit den praktischen Erfahrungen zu verknüpfen.
Anmeldung zum Schulpraxissemester
Die Anmeldung ist online über www.lehrer-online-bw.de vorzunehmen. Für weitere Informationen zum Praktikum steht Ihnen am KIT das Zentrum für Lehrerbildung (ZLB) zur Verfügung.
Masterarbeit
Das Studium Master of Education schließt mit dem Modul „Masterarbeit“ ab, die in einem der beiden wissenschaftliche Hauptfächer anzufertigen ist.
Weitere Informationen
Dem Modul Masterarbeit sind 17 LP zugeordnet und es besteht aus der Masterarbeit. Die maximale Bearbeitungsdauer der Masterarbeit beträgt sechs Monate. Die wissenschaftliche Arbeit soll zeigen, dass die Studierenden in der Lage sind, ein Problem aus ihrem Studienfach selbstständig und in begrenzter Zeit nach wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten.
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Prozessbeschreibung Anmeldung Abschlussarbeiten
Master of Education – Module (Erweiterungsfach)
Der Studiengang mit dem Abschluss Master of Education Erweiterungsfach Sport beinhaltet alle wesentlichen Inhalte des Sportstudiums (B.Ed. und M.Ed. Sport). Die Absolventen erhalten nach erfolgreichem Abschluss die Zulassung zum Vorbereitungsdienst an Schulen (Referendariat) im Fach Sport und schließen das Referendariat mit der großen Facultas (Sekundarstufe II) im Fach Sport ab.
Weitere Informationen
Der Masterstudiengang des Erweiterungsfach umfasst insgesamt 120 LP und ist auf 4 Semester ausgelegt. Er wird neben den zwei Hauptfächern in einem Fachbereich studiert. Die Bestandteile des bildungswissenschaftlichen Studiums (33 LP) sowie das Praxissemester (16 LP) werden über die zwei Hauptfächer abgedeckt.
Das Erweiterungsfach des Masters of Education im Fach Sport besteht aus folgenden Modulen:
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Anerkennungsregelungen
Die Prüfungsordnungen der sportwissenschaftlichen Studiengänge sehen vor, dass die im Studienplan des jeweiligen Studienganges geforderten Leistungen auch über die Anerkennung externer Leistungen nachgewiesen werden können.
Weitere Informationen
Dabei wird unterschieden zwischen Leistungen
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innerhalb des Hochschulsystems (weltweit alle Leistungen, die an einer anerkannten Hochschule in einem akkreditierten Studiengang erbracht wurden)
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außerhalb des Hochschulsystems (Leistungen, die an Institutionen mit einem genormten Qualitätssicherungssystem nachgewiesen wurden)
Leistungen können anerkannt werden, sofern hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen kein wesentlicher Unterschied zu den Leistungen oder Abschlüssen besteht, die ersetzt werden sollen. Dabei ist kein schematischer Vergleich, sondern eine Gesamtbetrachtung vorzunehmen. Bezüglich des Umfangs einer zur Anerkennung vorgelegten Studienleistung (Anrechnung) werden die Grundsätze des ECTS herangezogen.
Die Entscheidung zur Anerkennung einer externen Leistung trifft der Prüfungsausschuss auf Grundlage der Stellungnahme des fachlich zuständigen Prüfers (in der Regel der Studiengangsleiter).
Die Anerkennung von Studienleistungen ist sowohl für Bewerber auf höhere Fachsemester als auch für bereits immatrikulierte Studierende von Interesse.
1. Bewerber auf höhere Fachsemester
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Studiengangwechsler: Bewerber auf höhere Fachsemester aus anderen Studiengängen oder aus einem gleichnamigen Studiengang einer anderen Hochschulart. Bei Studiengangwechslern bildet die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen die Grundlage für die Einstufung in ein höheres Fachsemester. Zusätzlich zu eventuell vorgelegten Anerkennungsanträgen ist der Bewerbung ein aktueller Notenauszug mit allen bestandenen und nicht bestandenen Leistungen vorzulegen.
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Ortswechsler: Bewerber auf höhere Fachsemester, die bereits an einer anderen Universität im gleichen Studiengang immatrikuliert sind. Bei Ortswechslern wird als Zulassungsvoraussetzung grundsätzlich überprüft, ob die bisher vorliegende externe Leistung für eine Einstufung ins nächste Fachsemester ausreicht. Die Einstufung in ein niedrigeres Fachsemester ist nicht zulässig. Es ist auch für Ortswechsler unerlässlich, der Bewerbung einen aktuellen Notenauszug mit allen erbrachten Leistungen, bestandenen und nicht bestandenen, zusammen mit der Bewerbung einzureichen.
2. Studierende im Studiengang am IfSS
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Erstsemester mit extern erbrachten Leistungen bekommen diese bei Gleichwertigkeit anerkannt.
Achtung: Leistungen, mit denen die Zulassung zum hiesigen Studium erwirkt wurde, sind für die Anerkennung ausgeschlossen. -
Rückkehrer aus einem internationalen Zeitstudium (z.B. ERASMUS): Wer die Möglichkeiten nutzt, an einem Auslandsstudienprogramm teilzunehmen oder in Eigeninitiative eine ausländische Hochschule besucht, wird in der Regel Prüfungsleistungen im Ausland absolvieren, die er auf das hiesige Programm anrechnen lassen möchte. Wo es das Austauschprogramm nicht ohnehin schon erfordert (z.B. bei ERASMUS/Learning Agreement) ist es dringlich zu empfehlen, das Auslandsstudienprogramm vorab mit dem Ansprechpartner für Studium im Ausland (Dr. Janina Krell-Rösch) in puncto Anerkennungsmöglichkeit der beabsichtigten Kurse zu besprechen. Sollten sich später vor Ort Programmänderungen ergeben, sind diese umgehend mit dem Ansprechpartner für Studium im Ausland zu klären (z.B. über Mail).
Die Anträge zur Anerkennung sind spätestens innerhalb des 1. Semesters nach Immatrikulation über den jeweiligen Studiengangleiter an den Prüfungsausschuss zu stellen. Mit jedem Anerkennungsantrag muss die Kopie eines Zeugnisses / Transcripts eingereicht werden, auf der die einer Anerkennung zugrunde gelegte Leistung aufgeführt ist. Zudem ist es hilfreich eine Beschreibung der Inhalte der für die Anerkennung zugrunde gelegten Leistung (z.B. über das entsprechende Modulhandbuch) beizulegen. Weitere Informationen zu Anerkennungsregelungen können den aktuellen Studien- und Prüfungsordnungen entnommen werden.
Zusatzleistungen
Neben den gemäß Modulhandbuch vorgesehenen Lehrveranstaltungen und Modulen können auch weitere Leistungspunkte (Zusatzleistungen) aus dem Gesamtangebot des KIT erworben werden.
Weitere Informationen
Die Zusatzleistungen müssen beim Prüfungsausschuss für das Lehramt beantragt werden und bedürfen einer Genehmigung. Diese Zusatzleistungen gehen nicht in die Festsetzung der Gesamt- und Modulnoten ein, können auf Antrag der/des Studierenden jedoch in das Bachelorzeugnis aufgenommen und als Zusatzleistungen gekennzeichnet werden.
Die Studierenden haben die Zusatzleistung bereits bei der Anmeldung zu einer Prüfung in einem Modul als solche zu deklarieren.
Nachteilsausgleich
In den Studien- und Prüfungsordnungen der Studiengänge des Instituts für Sport und Sportwissenschaft ist der Nachteilsausgleich in den Paragraphen 12 und 13 geregelt. Ein Nachteilsausgleich steht Studierenden mit Beeinträchtigung (z. B. Behinderung, chronischen Krankheiten, Teilleistungsstörungen, ...) zu.
Weitere Informationen
Ziel des Nachteilausgleiches ist es vorhandene Barrieren im Studium und bei Prüfungen, die zu einer Beeinträchtigung und nachfolgend zu einer Benachteiligung des Studierenden führt, abzubauen.
Studierende können beim jeweiligen Prüfungsausschuss einen Nachteilsausgleich beantragen. Der Prüfungsausschuss prüft den Antrag und kann im Rahmen seines Gestaltungsspielraum Anpassungen der Studien- und Prüfungsorganisation vornehmen.
Der Nachteilsausgleich ist nicht als Erleichterung, Begünstigung oder Erlass von inhaltlichen Leistungen (Studien- und Prüfungsleistungen) zu verstehen. Vielmehr kompensieren sie individuell und situationsbezogen beeinträchtigungsbedingte Benachteiligungen.
Beispiele eines Nachteilausgleiches:
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Schreibzeitverlängerung in Klausuren
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Prüfungsunterbrechung durch Pausen
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Veränderung der Prüfungsform, mündlich statt schriftlich oder Hausarbeit statt Referat
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Einsatz technischer Hilfsmitteln
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Einsatz von Assistenz (Kommunikation, Mitschreiben)
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Schreiben in extra-Raum
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Anpassung von Praktika und Exkursionen
Wir empfehlen bei Bedarf ein persönliches Gespräch mit dem jeweiligen Studiengangberater zu vereinbaren, um mögliche Maßnahmen und ein angepasstes Vorgehen zu besprechen. Ein Antrag von Studierenden kann dann gemeinsam mit allen Beteiligten (Prüfungskommission, PrüferIn, Dozierende) verhandelt werden.
Auch das Zentrum für Information und Beratung (ZIB) ist mit diesem Thema gut vertraut und berät Studierende in allen Lebenslagen.
Weitere Informationen finden Sie hier:
Erfolgskontrollen
Anmeldung zu einer Erfolgskontrolle
Die Teilnahme an Erfolgskontrollen ohne vorherige Anmeldung ist nicht möglich. Für die Teilnahme müssen sich die Studierenden online im Studierendenportal zu den jeweiligen Erfolgskontrollen anmelden.
Hierbei sind folgende Fristen zu beachten:
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Erfolgskontrollen mit fixem Prüfungstermin (z. B. Klausuren, mündliche und praktische Prüfungen): Anmeldung bis 24 Uhr des Vor-Vortages
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Erfolgskontrollen anderer Art (z. B. Hausarbeiten, Vorträge, Poster): Anmeldung in einem zuvor kommunizierten Anmeldezeitraum (in der Regel bis eine Woche nach Themenvergabe).
Abmeldung von einer Erfolgskontrolle
Studierende können ihre Anmeldung zu schriftlichen Prüfungen ohne Angabe von Gründen bis zur Ausgabe der Prüfungsaufgaben widerrufen.
Weitere Informationen
Eine Abmeldung kann online im Studierendenportal bis 24:00 Uhr des Vortages der Erfolgskontrolle erfolgen.
Bei mündlichen Prüfungen muss die Abmeldung spätestens drei Werktage vor dem betreffenden Termin gegenüber dem/der Prüfenden erklärt werden. Bei einem Rücktritt weniger als drei Werktage vor dem betreffenden Prüfungstermin muss dem Prüfungsausschuss unverzüglich eine glaubhafte schriftliche Begründung vorgelegt werden.
Eine Prüfung gilt als mit „nicht ausreichend“ (5,0) bzw. „nicht bestanden“ bewertet, wenn die Studierenden einen Prüfungstermin ohne triftigen Grund versäumen oder wenn sie nach Beginn der Prüfung ohne triftigen Grund von dieser zurücktreten.