Bachelor of Science Sportwissenschaft (B.Sc.)
Der Bachelor-Studiengang (B.Sc.) umfasst insgesamt 180 Leistungspunkte (LP) und ist auf 6 Semester ausgelegt. In der Regel sind in jedem Semester 30 LP zu erbringen, was einem Vollzeitstudium von 3 Jahren entspricht. Im Anschluss an einen Bachelor-Studiengang besteht die Möglichkeit, das erworbene Wissen in einem weiterführenden Master-Studiengang zu vertiefen.
Der Bachelor-Studiengang besteht aus einem Kernfach im Umfang von 154 LP und einem Wahlpflichtfach im Umfang von 26 LP. Das IfSS bietet das Kernfach Sportwissenschaft sowie das Wahlpflichtfach Fitness- und Gesundheitsmanagement an.
Der Bachelor Studiengang (B.Sc.) vermittelt grundlegendes Fachwissen in den Bereichen der Sozialwissenschaften, der Naturwissenschaften und der Medizin. Ein besonderer Fokus liegt zudem auf der Vermittlung von Methodenkompetenz. Die Studierenden erwerben das Wissen, eigene empirische Projekte durchführen und auswerten zu können und qualifizieren sich für verschiedene Berufsfelder sowie für weiterführende Studiengänge (Master), in denen der Forschungsbezug im Mittelpunkt steht.
Kernfach Sportwissenschaft
Das Kernfach Sportwissenschaft besteht aus einer Reihe von Pflicht-, Wahlpflicht- und Wahlveranstaltungen im Bereich der Theorie- und Themenfelder der Sportwissenschaft sowie der Theorie und Praxis der Sportarten, die thematisch in Modulen zusammengefasst sind.
Wahlpflichtfach Sport- und Gesundheitsmanagement
Im Wahlpflichtfach Fitness- und Gesundheitsmanagement werden Inhalte aus verschiedenen Bereichen der Sportwissenschaft aufgegriffen und zielgruppen- wie auch handlungsspezifisch vertieft. Die Ausbildung im Wahlpflichtfach ist praxisorientiert und bietet den Studierenden früh einen Einblick in potentielle Berufsfelder.
Wahlpflichtfach Sport- und Gesundheitspsychologie
Das Wahlpflichtfach Sport- und Gesundheitspsychologie besteht aus entwicklungspsychologischen und gesundheitspsychologischen Inhalten. In Projektseminaren werden Forschungsmethoden anhand psychologischer Fragestellungen ermittelt.
Theorie und Praxis der Sportarten
Die Theorie und Praxis der Sportarten wird am Karlsruher Institut für Sport und Sportwissenschaft im Bachelor of Science (B.Sc.) nach folgendem Schema vermittelt.
Im Anschluss an die fachpraktisch-methodische Ausbildung besteht in einzelnen Sportarten die Möglichkeit eine außeruniversitäre Lizenz zu erwerben.
Praktika
Studierende des Bachelor Studiengangs Sportwissenschaft müssen ein Berufspraktikum im Umfang von mindestens 120 Stunden sowie ein vertiefendes Berufspraktikum von mindestens 240 Stunden absolvieren.
Bachelorarbeit / Abschlussprüfung
Der Bachelor-Studiengang Sportwissenschaft B.Sc. schließt mit dem Modul „Bachelorarbeit“ ab.
Anerkennungsregelungen
Die Prüfungsordnungen der sportwissenschaftlichen Studiengänge sehen vor, dass die im Studienplan des jeweiligen Studienganges geforderten Leistungen auch über die Anerkennung externer Leistungen nachgewiesen werden können.
-
innerhalb des Hochschulsystems (weltweit alle Leistungen, die an einer anerkannten Hochschule in einem akkreditierten Studiengang erbracht wurden)
-
außerhalb des Hochschulsystems (Leistungen, die an Institutionen mit einem genormten Qualitätssicherungssystem nachgewiesen wurden)
-
Studiengangwechsler: Bewerber auf höhere Fachsemester aus anderen Studiengängen oder aus einem gleichnamigen Studiengang einer anderen Hochschulart. Bei Studiengangwechslern bildet die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen die Grundlage für die Einstufung in ein höheres Fachsemester. Zusätzlich zu eventuell vorgelegten Anerkennungsanträgen ist der Bewerbung ein aktueller Notenauszug mit allen bestandenen und nicht bestandenen Leistungen vorzulegen.
-
Ortswechsler: Bewerber auf höhere Fachsemester, die bereits an einer anderen Universität im gleichen Studiengang immatrikuliert sind. Bei Ortswechslern wird als Zulassungsvoraussetzung grundsätzlich überprüft, ob die bisher vorliegende externe Leistung für eine Einstufung ins nächste Fachsemester ausreicht. Die Einstufung in ein niedrigeres Fachsemester ist nicht zulässig. Es ist auch für Ortswechsler unerlässlich, der Bewerbung einen aktuellen Notenauszug mit allen erbrachten Leistungen, bestandenen und nicht bestandenen, zusammen mit der Bewerbung einzureichen.
-
Erstsemester mit extern erbrachten Leistungen bekommen diese bei Gleichwertigkeit anerkannt.
Achtung: Leistungen, mit denen die Zulassung zum hiesigen Studium erwirkt wurde, sind für die Anerkennung ausgeschlossen. -
Rückkehrer aus einem internationalen Zeitstudium (z.B. ERASMUS): Wer die Möglichkeiten nutzt, an einem Auslandsstudienprogramm teilzunehmen oder in Eigeninitiative eine ausländische Hochschule besucht, wird in der Regel Prüfungsleistungen im Ausland absolvieren, die er auf das hiesige Programm anrechnen lassen möchte. Wo es das Austauschprogramm nicht ohnehin schon erfordert (z.B. bei ERASMUS/Learning Agreement) ist es dringlich zu empfehlen, das Auslandsstudienprogramm vorab mit dem Ansprechpartner für Studium im Ausland (Dr. Janina Krell-Rösch) in puncto Anerkennungsmöglichkeit der beabsichtigten Kurse zu besprechen. Sollten sich später vor Ort Programmänderungen ergeben, sind diese umgehend mit dem Ansprechpartner für Studium im Ausland zu klären (z.B. über Mail).
Zusatzleistungen
Neben den gemäß Modulhandbuch vorgesehenen Lehrveranstaltungen und Modulen können auch weitere Leistungspunkte (Zusatzleistungen) aus dem Gesamtangebot des KIT erworben werden.
Die Zusatzleistungen müssen beim Prüfungsausschuss beantragt werden und bedürfen einer Genehmigung. Diese Zusatzleistungen gehen nicht in die Festsetzung der Gesamt- und Modulnoten ein, können auf Antrag der/des Studierenden jedoch in das Masterzeugnis aufgenommen und als Zusatzleistungen gekennzeichnet werden.
Die Studierenden haben die Zusatzleistung bereits bei der Anmeldung zu einer Prüfung in einem Modul als solche zu deklarieren.
Mastervorzugsleistungen
Studierende, die im Bachelorstudium bereits mindestens 120 LP erworben haben, können zusätzlich Leistungspunkte aus einem konsekutiven Masterstudiengang am KIT im Umfang von höchstens 30 LP erwerben und sich diese als Mastervorzugsleistung anerkennen lassen.
Diese Regelung gilt ausschließlich für Studierende des KIT mit Studien- und Prüfungsordnung (SPO) 2015. Die Mastervorzugsleistungen gehen nicht in die Festsetzung der Gesamt-, Fach- und Modulnoten des Bachelorzeugnisses ein, sondern werden lediglich im Transcript of Records mit den vorgesehenen Noten aufgeführt und als solche gekennzeichnet.
Nachteilsausgleich
In den Studien- und Prüfungsordnungen der Studiengänge des Instituts für Sport und Sportwissenschaft ist der Nachteilsausgleich in den Paragraphen 12 und 13 geregelt. Ein Nachteilsausgleich steht Studierenden mit Beeinträchtigung (z. B. Behinderung, chronischen Krankheiten, Teilleistungsstörungen, ...) zu.
-
Schreibzeitverlängerung in Klausuren
-
Prüfungsunterbrechung durch Pausen
-
Veränderung der Prüfungsform, mündlich statt schriftlich oder Hausarbeit statt Referat
-
Einsatz technischer Hilfsmitteln
-
Einsatz von Assistenz (Kommunikation, Mitschreiben)
-
Schreiben in extra-Raum
-
Anpassung von Praktika und Exkursionen