Bachelor of Science Sportwissenschaft (B.Sc.)

Der Bachelor-Studiengang (B.Sc.) umfasst insgesamt 180 Leistungspunkte (LP) und ist auf 6 Semester ausgelegt. In der Regel sind in jedem Semester 30 LP zu erbringen, was einem Vollzeitstudium von 3 Jahren entspricht. Im Anschluss an einen Bachelor-Studiengang besteht die Möglichkeit, das erworbene Wissen in einem weiterführenden Master-Studiengang zu vertiefen.

Der Bachelor-Studiengang besteht aus einem Kernfach im Umfang von 154 LP und einem Wahlpflichtfach im Umfang von 26 LP. Das IfSS bietet das Kernfach Sportwissenschaft sowie das Wahlpflichtfach Fitness- und Gesundheitsmanagement an.

Der Bachelor Studiengang (B.Sc.) vermittelt grundlegendes Fachwissen in den Bereichen der Sozialwissenschaften, der Naturwissenschaften und der Medizin. Ein besonderer Fokus liegt zudem auf der Vermittlung von Methodenkompetenz. Die Studierenden erwerben das Wissen, eigene empirische Projekte durchführen und auswerten zu können und qualifizieren sich für verschiedene Berufsfelder sowie für weiterführende Studiengänge (Master), in denen der Forschungsbezug im Mittelpunkt steht.

Kernfach Sportwissenschaft

Das Kernfach Sportwissenschaft besteht aus einer Reihe von Pflicht-, Wahlpflicht- und Wahlveranstaltungen im Bereich der Theorie- und Themenfelder der Sportwissenschaft sowie der Theorie und Praxis der Sportarten, die thematisch in Modulen zusammengefasst sind.

Wahlpflichtfach Sport- und Gesundheitsmanagement

Im Wahlpflichtfach Fitness- und Gesundheitsmanagement werden Inhalte aus verschiedenen Bereichen der Sportwissenschaft aufgegriffen und zielgruppen- wie auch handlungsspezifisch vertieft. Die Ausbildung im Wahlpflichtfach ist praxisorientiert und bietet den Studierenden früh einen Einblick in potentielle Berufsfelder.

Wahlpflichtfach Sport- und Gesundheitspsychologie

Das Wahlpflichtfach Sport- und Gesundheitspsychologie besteht aus entwicklungspsychologischen und gesundheitspsychologischen Inhalten. In Projektseminaren werden Forschungsmethoden anhand psychologischer Fragestellungen ermittelt.

Theorie und Praxis der Sportarten

Die Theorie und Praxis der Sportarten wird am Karlsruher Institut für Sport und Sportwissenschaft im Bachelor of Science (B.Sc.) nach folgendem Schema vermittelt.

Im Anschluss an die fachpraktisch-methodische Ausbildung besteht in einzelnen Sportarten die Möglichkeit eine außeruniversitäre Lizenz zu erwerben. 

Praktika

Studierende des Bachelor Studiengangs Sportwissenschaft müssen ein Berufspraktikum im Umfang von mindestens 120 Stunden sowie ein vertiefendes Berufspraktikum von mindestens 240 Stunden absolvieren.

Weitere Informationen
Bezüglich der Wahl der Praktikumsstelle bestehen keine besonderen Vorschriften. Der Tätigkeitsbereich sollte jedoch zu den Studieninhalten bzw. zu den möglichen späteren Tätigkeitsfeldern passen. Bei Fragen hinsichtlich dieser Passung und damit der Anerkennung empfiehlt es sich, vor dem Beginn des Praktikums Rücksprache mit dem Praktikumsverantwortlichen zu halten. Praktika können sowohl im In- als auch im Ausland absolviert werden.
Im Rahmen des Wahlpflichtfachs Fitness- und Gesundheitsmanagement ist darüber hinaus ein internes Projektpraktikum (Modul Diagnose und Beratung) im Umfang von 60 Stunden zu absolvieren.
Weitere Informationen zu den Richtlinien und dem Ablauf der Praktika können dem Leitfaden entnommen werden.

Bachelorarbeit / Abschlussprüfung

Der Bachelor-Studiengang Sportwissenschaft B.Sc. schließt mit dem Modul „Bachelorarbeit“ ab.

Weitere Informationen
Voraussetzung für die Zulassung zu diesem Modul ist, dass die/der Studierende Modulprüfungen im Umfang von 90 LP erfolgreich abgelegt hat. Über Ausnahmen entscheidet der Prüfungsausschuss auf Antrag der/des Studierenden.
Dem Modul Bachelorarbeit sind 15 LP zugeordnet. Es besteht aus der Bachelorarbeit und einer Präsentation (Disputation) dieser Arbeit. Die maximale Bearbeitungsdauer der Bachelorarbeit beträgt vier Monate. Die Präsentation muss spätestens 12 Monate nach Abgabe der Bachelorarbeit erfolgen.

Anerkennungsregelungen

Die Prüfungsordnungen der sportwissenschaftlichen Studiengänge sehen vor, dass die im Studienplan des jeweiligen Studienganges geforderten Leistungen auch über die Anerkennung externer Leistungen nachgewiesen werden können.

Weitere Informationen
Dabei wird unterschieden zwischen Leistungen
  • innerhalb des Hochschulsystems (weltweit alle Leistungen, die an einer anerkannten Hochschule in einem akkreditierten Studiengang erbracht wurden)
  • außerhalb des Hochschulsystems (Leistungen, die an Institutionen mit einem genormten Qualitätssicherungssystem nachgewiesen wurden)
Leistungen können anerkannt werden, sofern hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen kein wesentlicher Unterschied zu den Leistungen oder Abschlüssen besteht, die ersetzt werden sollen. Dabei ist kein schematischer Vergleich, sondern eine Gesamtbetrachtung vorzunehmen. Bezüglich des Umfangs einer zur Anerkennung vorgelegten Studienleistung (Anrechnung) werden die Grundsätze des ECTS herangezogen.
Die Entscheidung zur Anerkennung einer externen Leistung trifft der Prüfungsausschuss auf Grundlage der Stellungnahme des fachlich zuständigen Prüfers (in der Regel der Studiengangsleiter).
Die Anerkennung von Studienleistungen ist sowohl für Bewerber auf höhere Fachsemester als auch für bereits immatrikulierte Studierende von Interesse.
1. Bewerber auf höhere Fachsemester
  • Studiengangwechsler: Bewerber auf höhere Fachsemester aus anderen Studiengängen oder aus einem gleichnamigen Studiengang einer anderen Hochschulart. Bei Studiengangwechslern bildet die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen die Grundlage für die Einstufung in ein höheres Fachsemester. Zusätzlich zu eventuell vorgelegten Anerkennungsanträgen ist der Bewerbung ein aktueller Notenauszug mit allen bestandenen und nicht bestandenen Leistungen vorzulegen.
  • Ortswechsler: Bewerber auf höhere Fachsemester, die bereits an einer anderen Universität im gleichen Studiengang immatrikuliert sind. Bei Ortswechslern wird als Zulassungsvoraussetzung grundsätzlich überprüft, ob die bisher vorliegende externe Leistung für eine Einstufung ins nächste Fachsemester ausreicht. Die Einstufung in ein niedrigeres Fachsemester ist nicht zulässig. Es ist auch für Ortswechsler unerlässlich, der Bewerbung einen aktuellen Notenauszug mit allen erbrachten Leistungen, bestandenen und nicht bestandenen, zusammen mit der Bewerbung einzureichen.
2. Studierende im Studiengang am IfSS
  • Erstsemester mit extern erbrachten Leistungen bekommen diese bei Gleichwertigkeit anerkannt.
    Achtung: Leistungen, mit denen die Zulassung zum hiesigen Studium erwirkt wurde, sind für die Anerkennung ausgeschlossen.
  • Rückkehrer aus einem internationalen Zeitstudium (z.B. ERASMUS): Wer die Möglichkeiten nutzt, an einem Auslandsstudienprogramm teilzunehmen oder in Eigeninitiative eine ausländische Hochschule besucht, wird in der Regel Prüfungsleistungen im Ausland absolvieren, die er auf das hiesige Programm anrechnen lassen möchte. Wo es das Austauschprogramm nicht ohnehin schon erfordert (z.B. bei ERASMUS/Learning Agreement) ist es dringlich zu empfehlen, das Auslandsstudienprogramm vorab mit dem Ansprechpartner für Studium im Ausland (Dr. Janina Krell-Rösch) in puncto Anerkennungsmöglichkeit der beabsichtigten Kurse zu besprechen. Sollten sich später vor Ort Programmänderungen ergeben, sind diese umgehend mit dem Ansprechpartner für Studium im Ausland zu klären (z.B. über Mail).
Die Anträge zur Anerkennung sind spätestens innerhalb des 1. Semesters nach Immatrikulation über den jeweiligen Studiengangleiter an den Prüfungsausschuss zu stellen. Mit jedem Anerkennungsantrag muss die Kopie eines Zeugnisses / Transcripts eingereicht werden, auf der die einer Anerkennung zugrunde gelegte Leistung aufgeführt ist. Zudem ist es hilfreich eine Beschreibung der Inhalte der für die Anerkennung zugrunde gelegten Leistung (z.B. über das entsprechende Modulhandbuch) beizulegen. Weitere Informationen zu Anerkennungsregelungen können den aktuellen Studien- und Prüfungsordnungen entnommen werden.

Zusatzleistungen

Neben den gemäß Modulhandbuch vorgesehenen Lehrveranstaltungen und Modulen können auch weitere Leistungspunkte (Zusatzleistungen) aus dem Gesamtangebot des KIT erworben werden.

Die Zusatzleistungen müssen beim Prüfungsausschuss beantragt werden und bedürfen einer Genehmigung. Diese Zusatzleistungen gehen nicht in die Festsetzung der Gesamt- und Modulnoten ein, können auf Antrag der/des Studierenden jedoch in das Masterzeugnis aufgenommen und als Zusatzleistungen gekennzeichnet werden.

Die Studierenden haben die Zusatzleistung bereits bei der Anmeldung zu einer Prüfung in einem Modul als solche zu deklarieren.

Mastervorzugsleistungen

Studierende, die im Bachelorstudium bereits mindestens 120 LP erworben haben, können zusätzlich Leistungspunkte aus einem konsekutiven Masterstudiengang am KIT im Umfang von höchstens 30 LP erwerben und sich diese als Mastervorzugsleistung anerkennen lassen. 

Diese Regelung gilt ausschließlich für Studierende des KIT mit Studien- und Prüfungsordnung (SPO) 2015. Die Mastervorzugsleistungen gehen nicht in die Festsetzung der Gesamt-, Fach- und Modulnoten des Bachelorzeugnisses ein, sondern werden lediglich im Transcript of Records mit den vorgesehenen Noten aufgeführt und als solche gekennzeichnet.

Nachteilsausgleich

In den Studien- und Prüfungsordnungen der Studiengänge des Instituts für Sport und Sportwissenschaft ist der Nachteilsausgleich in den Paragraphen 12 und 13 geregelt. Ein Nachteilsausgleich steht Studierenden mit Beeinträchtigung (z. B. Behinderung, chronischen Krankheiten, Teilleistungsstörungen, ...) zu.

Weitere Informationen
Ziel des Nachteilausgleiches ist es vorhandene Barrieren im Studium und bei Prüfungen, die zu einer Beeinträchtigung und nachfolgend zu einer Benachteiligung des Studierenden führt, abzubauen.
Studierende können beim jeweiligen Prüfungsausschuss einen Nachteilsausgleich beantragen. Der Prüfungsausschuss prüft den Antrag und kann im Rahmen seines Gestaltungsspielraum Anpassungen der Studien- und Prüfungsorganisation vornehmen.
Der Nachteilsausgleich ist nicht als Erleichterung, Begünstigung oder Erlass von inhaltlichen Leistungen (Studien- und Prüfungsleistungen) zu verstehen. Vielmehr kompensieren sie individuell und situationsbezogen beeinträchtigungsbedingte Benachteiligungen.
Beispiele eines Nachteilausgleiches:
  • Schreibzeitverlängerung in Klausuren
  • Prüfungsunterbrechung durch Pausen
  • Veränderung der Prüfungsform, mündlich statt schriftlich oder Hausarbeit statt Referat
  • Einsatz technischer Hilfsmitteln
  • Einsatz von Assistenz (Kommunikation, Mitschreiben)
  • Schreiben in extra-Raum
  • Anpassung von Praktika und Exkursionen
Wir empfehlen bei Bedarf ein persönliches Gespräch mit dem jeweiligen Studiengangberater zu vereinbaren, um mögliche Maßnahmen und ein angepasstes Vorgehen zu besprechen. Ein Antrag von Studierenden kann dann gemeinsam mit allen Beteiligten (Prüfungskommission, PrüferIn, Dozierende) verhandelt werden.
Auch das Zentrum für Information und Beratung (ZIB) ist mit diesem Thema gut vertraut und berät Studierende in allen Lebenslagen.
Weitere Informationen finden Sie hier: