Organisatorisches

Aktuelle Stundenpläne

Die aktuellen Stunden- und Kompaktpläne könnt ihr unter den Dokumenten zum Downloaden im Studium einsehen.

Die Vorbesprechungen zu den einzelnen Lehrveranstaltungen finden in der ersten Vorlesungswoche statt.

Anmeldung zu Lehrveranstaltungen

Am KIT wird die Softwareanwendung „SignMeUp“ zur Durchführung von Anmeldeverfahren eingesetzt. Am IFSS wird damit die Vergabe der Plätze für Seminare und sportpraktische Lehrveranstaltungen durchgeführt. Ohne Nutzung dieses Tools ist eine Teilnahme an entsprechenden Lehrveranstaltungen NICHT möglich.

Für Vorlesungen ist dieses Verfahren nicht notwendig, da keine Beschränkung der maximalen TN-Anzahl vorliegt.

Weitere Informationen finden Sie hier

Erfolgskontrollen

Anmeldung zu einer Erfolgskontrolle

Die Teilnahme an Erfolgskontrollen ohne vorherige Anmeldung ist nicht möglich. Für die Teilnahme müssen sich die Studierenden online im Studierendenportal zu den jeweiligen Erfolgskontrollen anmelden.

Hierbei sind folgende Fristen zu beachten:

  • Erfolgskontrollen mit fixem Prüfungstermin (z. B. Klausuren, mündliche und praktische Prüfungen): Anmeldung bis 24:00 Uhr des Vor-Vor-Tages

  • Erfolgskontrollen anderer Art (z. B. Hausarbeiten, Vorträge, Poster): Anmeldung in einem zuvor kommunizierten Anmeldezeitraum (in der Regel bis zwei Wochen nach Vorlesungsbeginn).

Abmeldung von einer Erfolgskontrolle

Studierende können ihre Anmeldung zu schriftlichen Prüfungen ohne Angabe von Gründen bis zur Ausgabe der Prüfungsaufgaben widerrufen.

Eine Abmeldung kann online im Studierendenportal bis 24:00 Uhr des Vor-Tages der Erfolgskontrolle erfolgen.

Bei mündlichen Prüfungen muss die Abmeldung spätestens drei Werktage vor dem betreffenden Termin gegenüber dem/der Prüfenden erklärt werden. Bei einem Rücktritt weniger als drei Werktage vor dem betreffenden Prüfungstermin muss dem Prüfungsausschuss unverzüglich eine glaubhafte schriftliche Begründung vorgelegt werden.

Eine Prüfung gilt als mit „nicht ausreichend“ (5,0) bzw. „nicht bestanden“ bewertet, wenn die Studierenden einen Prüfungstermin ohne triftigen Grund versäumen oder wenn sie nach Beginn der Prüfung ohne triftigen Grund von dieser zurücktreten.

Nachteilsausgleich

In den Studien- und Prüfungsordnungen der Studiengänge des Instituts für Sport und Sportwissenschaft ist der Nachteilsausgleich in den Paragraphen 12 und 13 geregelt. Ein Nachteilsausgleich steht Studierenden mit Beeinträchtigung (z. B. Behinderung, chronischen Krankheiten, Teilleistungsstörungen, ...) zu.

Hier gelangen Sie zu den Studien- und Prüfungsordnungen der einzelnen Studiengänge