Master of Science Sportwissenschaft (M.Sc.)

Der Studiengang Master of Science Sportwissenschaft umfasst insgesamt 120 Leistungspunkte (LP) und ist auf 4 Semester ausgelegt. In der Regelstudienzeit sind in jedem Semester 30 LP zu erbringen, was einem Vollzeitstudium von 2 Jahren entspricht. Der Studiengang besteht aus einem Kernfach, einem Profilfach sowie fachunabhängigen Modulen.

Im Profilfach haben die Studierenden die Möglichkeit zwischen drei Studienprofilen zu wählen und können sich entsprechend den individuellen Interessen so in den Bereichen technisch-naturwissenschaftliche Felder der Sportwissenschaft (Profil Bewegung und Technik), im Gesundheitssport (Profil Bewegung und Gesundheit) oder zielgruppenspezifisch mit dem Fokus auf die Bewegung und den Sport im Kindes- und Jugendalter (Profil Bewegung und Sport im Kindes- und Jugendalter) profilieren.

 

Master Studiengang mit 3 Profilen

Studienprofil - Bewegung und Technik

Das Studienprofil Bewegung und Technik (BuT) ist inhaltlich an den naturwissenschaftlich-technischen Schwerpunkt des KIT sowie an das Forschungsprofil des Arbeitsbereichs „BioMotion Center / Naturwissenschaften des Sports“ am IfSS angelehnt. Die interdisziplinären Kernbereiche des Profils sind zum einen die „Angewandte Sport- und Medizintechnik“ und zum anderen die Neuromechanik menschlicher Bewegungen („Human Movement Control: A Neuromechanical Perspective”). Durch die Kooperation mit naturwissenschaftlich-technischen Instituten am KIT werden zudem fundierte und weiterführende mathematische, ingenieurwissenschaftliche und informatische Inhalte vermittelt.
Die enge Verknüpfung von Forschung und Lehre bietet den Studierenden eine Einbindung in aktuelle Forschungsprojekte des BioMotion Centers und somit die Möglichkeit, Forschungskompetenzen nicht nur in der Theorie, sondern auch in der praktischen Anwendung zu erwerben.

Studienprofil - Bewegung und Gesundheit

Unsere Gesundheit ist ein hohes Gut. Die Gewährleistung und Wiederherstellung der Gesundheit des Einzelnen und der Gesellschaft ist eine der großen Herausforderungen unserer Zeit und stellt ein zentrales Zukunftsthema dar. Dabei kommt der menschlichen Bewegung und ihrer Förderung sowohl in Alltag und Freizeit als auch in der gezielten Prävention und Rehabilitation elementare Bedeutung zu. Durch eine Profilbildung im Bereich Bewegung und Gesundheit (BuG) lernen Studierende das interdisziplinäre Feld Bewegung und Gesundheit umfassend kennen. Auf Basis verschiedener Disziplinen, die in der Sportwissenschaft ihre Anwendung finden (Psychologie, Medizin, Ernährungswissenschaft, Pädagogik, Soziologie, Management- und Organisationstheorie), eröffnet sich somit ein ganzheitlicher Zugang zu Bewegung und Gesundheit.
Dabei werden das Individuum, Gruppen und Organisationen wie auch gesellschaftliche Strukturen berücksichtigt. Die Studierenden lernen, Herausforderungen auf allen Ebenen systematisch zu analysieren und die Entwicklung von Konzepten und Interventionen sowie Wirkungen zu evaluieren.

Studienprofil - Bewegung und Sport im Kindes- und Jugendalter

Das Studienprofil Bewegung und Sport im Kindes- und Jugendalter (BuK) ist mit dem Fokus auf eine Zielgruppe und der Kooperation von drei Hochschulen – KIT, Pädagogische Hochschule Karlsruhe, Universität Heidelberg – in Deutschland in dieser Form einzigartig und wird in Karlsruhe durch das FoSS, das Forschungszentrum für den Schulsport und den Sport von Kindern und Jugendlichen, verantwortet. Im Rahmen dieser Kooperation wird es Studierenden des KIT und der Universität Heidelberg ermöglicht, Veranstaltungen im Rahmen der Master Studiengänge an der jeweils anderen Einrichtung zu absolvieren. An beiden Standorten werden weitere berufsfeldnahe Kooperationspartner integriert.
Durch eine enge Verknüpfung von Forschung und Lehre bietet das sozialwissenschaftliche Studienprofil mit der zielgruppenspezifischen Spezialisierung BuK den Studierenden eine Einbindung in aktuelle Forschungsprojekte des FoSS und somit die Möglichkeit, Kompetenzen nicht nur in der Theorie, sondern auch in der praktischen Anwendung zu erwerben.

Kooperation von drei Hochschulen

Im Rahmen einer Kooperation zwischen den drei Hochschulen KIT, Pädagogische Hochschule Karlsruhe sowie Universität Heidelberg wird es Studierenden des KIT und der Universität Heidelberg ermöglicht, Veranstaltungen im Rahmen der Master-Studiengänge an der jeweils anderen Einrichtung zu absolvieren. An beiden Standorten werden weitere berufsfeldnahe Kooperationspartner integriert. Die Kooperation zwischen den drei Hochschulen ist in Deutschland in dieser Form einzigartig und wird in Karlsruhe durch das FoSS, das Forschungszentrum für den Schulsport und den Sport von Kindern und Jugendlichen, verantwortet. Weitere Informationen können folgender PDF entnommen werden.

Praktika

Studierende des Master-Studiengangs Sportwissenschaft sollen im Rahmen ihres Studiums berufspraktische Erfahrungen im Umfang von insgesamt 300 Stunden sammeln.

Diese Zeit kann entweder über maximal zwei Praktika verteilt werden oder aber in einem Berufspraktikum absolviert werden. Weitere Informationen zu den Richtlinien und dem Ablauf des Berufspraktikums können dem Leitfaden entnommen werden. Die darin angegebenen Handlungsschritte unter Nutzung der Formblätter sind verbindlich einzuhalten!

Bezüglich der Wahl des Unternehmens, in dem die praktische Tätigkeit absolviert werden soll, bestehen keine besonderen Vorschriften. Der Tätigkeitsbereich sollte sich jedoch inhaltlich an der Schnittstelle zum gewählten Studienprofil ansiedeln, um so dem individuellen Charakter des Studienprofils gerecht zu werden. Praktika können sowohl im In- als auch im Ausland absolviert werden und mit einem Forschungsprojekt oder der Abschlussarbeit gekoppelt werden.

 

Forschungsprojekt

Im Rahmen des Kernfachs Sportwissenschaft sollen die Studierenden des Master-Studiengangs Sportwissenschaft eine Projektarbeit anfertigen. Die Projektarbeit beinhaltet die eigenständige Konzeption und Bearbeitung einer Forschungsfrage unter dem Einsatz geeigneter wissenschaftlicher Methoden.

Im Rahmen des Projektkolloquiums stellen die Studierenden ihre Projektarbeit vor und diskutieren Vorgehen und Inhalte gemeinsam mit den Kommilitonen und den Dozierenden. Das Thema der Projektarbeit sollte dabei inhaltlich passend zum Studienprofil gewählt werden und mit dem jeweiligen Profilverantwortlichen vor Beginn der Arbeit abgesprochen werden. Zudem muss die Betreuung der Projektarbeit geklärt sein. Die Arbeit wird in Abstimmung mit dem/der zuständigen Profilverantwortlichen bzw. Hochschullehrer/in betreut und begutachtet.
Eine aktuelle Liste mit möglichen Forschungsprojekten aus dem naturwissenschaftlichen Arbeitsbereich finden Sie auf der Seite des BioMotion Center.

 

Abschlussarbeit

Zum Abschluss des Master-Studiengangs Sportwissenschaft ist im Rahmen des Moduls Masterarbeit eine schriftliche Masterarbeit anzufertigen.

Voraussetzung für die Zulassung zum Modul Masterarbeit ist, dass Modulprüfungen im Umfang von 60 LP erfolgreich abgelegt wurden. Über Ausnahmen entscheidet der Prüfungsausschuss auf Antrag der Studierenden.

Die Masterarbeit soll zeigen, dass die Studierenden in der Lage sind, ein Problem aus ihrem Studienfach selbstständig und in begrenzter Zeit nach wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten. Die Arbeit muss im Sekretariat des*der Erstgutachters*in  des Instituts für Sport und Sportwissenschaft mit dem entsprechenden Formular angemeldet werden. Hierfür müssen Thema und Erstgutachter*in für die Abschlussarbeit feststehen. Zudem müssen die Studierenden die Anmeldung zum Modul Masterarbeit nach Aufforderung per E-Mail über das Studierendenportal bestätigen.

Das Thema der Masterarbeit kann von den Studierenden selbst vorgeschlagen werden. Es ist fachlich-inhaltlich dem gewählten Studienprofil zugeordnet und umfasst fachspezifische oder -übergreifende aktuelle Fragestellungen und Themenbereiche.

Mit Abgabe der Masterarbeit, die nach einer regulären Bearbeitungsdauer von sechs Monaten zu erfolgen hat, haben die Studierenden schriftlich zu versichern, dass sie die Arbeit selbstständig verfasst und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt haben, die wörtlich oder inhaltlich übernommenen Stellen als solche kenntlich gemacht und die Satzung des KIT zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis in der jeweils gültigen Fassung beachtet haben. Weiterhin sind stets die formalen und inhaltlichen Kriterien zur Erstellung wissenschaftlicher Arbeiten zu berücksichtigen.

Zusatzleistungen

Neben den gemäß Modulhandbuch vorgesehenen Lehrveranstaltungen und Modulen können auch weitere Leistungspunkte (Zusatzleistungen) aus dem Gesamtangebot des KIT erworben werden.

Die Zusatzleistungen müssen beim Prüfungsausschuss beantragt werden und bedürfen einer Genehmigung. Diese Zusatzleistungen gehen nicht in die Festsetzung der Gesamt- und Modulnoten ein, können auf Antrag der/des Studierenden jedoch in das Masterzeugnis aufgenommen und als Zusatzleistungen gekennzeichnet werden.

Die Studierenden haben die Zusatzleistung bereits bei der Anmeldung zu einer Prüfung in einem Modul als solche zu deklarieren.

Anerkennungsregelungen

Die Prüfungsordnungen der sportwissenschaftlichen Studiengänge sehen vor, dass die im Studienplan des jeweiligen Studienganges geforderten Leistungen auch über die Anerkennung externer Leistungen nachgewiesen werden können.

Weitere Informationen
Dabei wird unterschieden zwischen Leistungen
  • innerhalb des Hochschulsystems (weltweit alle Leistungen, die an einer anerkannten Hochschule in einem akkreditierten Studiengang erbracht wurden)
  • außerhalb des Hochschulsystems (Leistungen, die an Institutionen mit einem genormten Qualitätssicherungssystem nachgewiesen wurden)
Leistungen können anerkannt werden, sofern hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen kein wesentlicher Unterschied zu den Leistungen oder Abschlüssen besteht, die ersetzt werden sollen. Dabei ist kein schematischer Vergleich, sondern eine Gesamtbetrachtung vorzunehmen. Bezüglich des Umfangs einer zur Anerkennung vorgelegten Studienleistung (Anrechnung) werden die Grundsätze des ECTS herangezogen.
Die Entscheidung zur Anerkennung einer externen Leistung trifft der Prüfungsausschuss auf Grundlage der Stellungnahme des fachlich zuständigen Prüfers (in der Regel der Studiengangsleiter).
Die Anerkennung von Studienleistungen ist sowohl für Bewerber auf höhere Fachsemester als auch für bereits immatrikulierte Studierende von Interesse.
1. Bewerber auf höhere Fachsemester
  • Studiengangwechsler: Bewerber auf höhere Fachsemester aus anderen Studiengängen oder aus einem gleichnamigen Studiengang einer anderen Hochschulart. Bei Studiengangwechslern bildet die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen die Grundlage für die Einstufung in ein höheres Fachsemester. Zusätzlich zu eventuell vorgelegten Anerkennungsanträgen ist der Bewerbung ein aktueller Notenauszug mit allen bestandenen und nicht bestandenen Leistungen vorzulegen.
  • Ortswechsler: Bewerber auf höhere Fachsemester, die bereits an einer anderen Universität im gleichen Studiengang immatrikuliert sind. Bei Ortswechslern wird als Zulassungsvoraussetzung grundsätzlich überprüft, ob die bisher vorliegende externe Leistung für eine Einstufung ins nächste Fachsemester ausreicht. Die Einstufung in ein niedrigeres Fachsemester ist nicht zulässig. Es ist auch für Ortswechsler unerlässlich, der Bewerbung einen aktuellen Notenauszug mit allen erbrachten Leistungen, bestandenen und nicht bestandenen, zusammen mit der Bewerbung einzureichen.
2. Studierende im Studiengang am IfSS
  • Erstsemester mit extern erbrachten Leistungen bekommen diese bei Gleichwertigkeit anerkannt.
    Achtung: Leistungen, mit denen die Zulassung zum hiesigen Studium erwirkt wurde, sind für die Anerkennung ausgeschlossen.
  • Rückkehrer aus einem internationalen Zeitstudium (z.B. ERASMUS): Wer die Möglichkeiten nutzt, an einem Auslandsstudienprogramm teilzunehmen oder in Eigeninitiative eine ausländische Hochschule besucht, wird in der Regel Prüfungsleistungen im Ausland absolvieren, die er auf das hiesige Programm anrechnen lassen möchte. Wo es das Austauschprogramm nicht ohnehin schon erfordert (z.B. bei ERASMUS/Learning Agreement) ist es dringlich zu empfehlen, das Auslandsstudienprogramm vorab mit dem Ansprechpartner für Studium im Ausland (Dr. Janina Krell-Rösch) in puncto Anerkennungsmöglichkeit der beabsichtigten Kurse zu besprechen. Sollten sich später vor Ort Programmänderungen ergeben, sind diese umgehend mit dem Ansprechpartner für Studium im Ausland zu klären (z.B. über Mail).
Die Anträge zur Anerkennung sind spätestens innerhalb des 1. Semesters nach Immatrikulation über den jeweiligen Studiengangleiter an den Prüfungsausschuss zu stellen. Mit jedem Anerkennungsantrag muss die Kopie eines Zeugnisses / Transcripts eingereicht werden, auf der die einer Anerkennung zugrunde gelegte Leistung aufgeführt ist. Zudem ist es hilfreich eine Beschreibung der Inhalte der für die Anerkennung zugrunde gelegten Leistung (z.B. über das entsprechende Modulhandbuch) beizulegen. Weitere Informationen zu Anerkennungsregelungen können den aktuellen Studien- und Prüfungsordnungen entnommen werden.