Teilnahmebedingungen

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Teilnahmeberechtigt am Hochschulsportangebot des KIT sind alle Studierenden/Auszubildenden und Beschäftigten des KIT und der Kooperations-Einrichtungen:

  • Karlsruher Institut für Technologie (KIT) - Studierende und Beschäftigte

  • Duale Hochschule Baden-Württemberg Karlsruhe (DHBW) - nur Studierende

  • Hochschule Karlsruhe - University of Applied Sciences (HKA) - nur Studierende

  • Hochschule für Musik Karlsruhe - University of Music (HfM) - nur Studierende

  • Staatliche Hochschule für Gestaltung Karlsruhe (HfG) - nur Studierende

  • Karlshochschule International University (KHS) - nur Studierende

  • Kunstakademie – Staatliche Akademie der Bildenden Künste Karlsruhe (SABAK) - nur Studierende

  • Forschungszentrum Informatik (FZI) - Beschäftigte

  • Nationales Institut für Wissenschaftskommunikation (NaWik) - Beschäftigte

 

  • Die Pädagogische Hochschule Karlsruhe (PH) ist kein Kooperationspartner, aber die PH-Studierenden sind berechtigt, ausschließlich an der Uniliga, am Wettkampfsport und den Wettkampfveranstaltungen (DHM) teilzunehmen. Die Anmeldung hierfür erfolgt über das Onlineportal.

Die Teilnahmeberechtigung muss durch die Matrikelnummer (Studierende) nachgewiesen werden. Bedienstete des KIT geben ihre dienstliche Telefonnummer an. Diese Angaben werden von der Hochschulsportverwaltung überprüft. Zur Kontrolle der Teilnahmeberechtigung sind Studierenden-/Bediensteten-Ausweise stets mitzuführen und auf Verlangen vorzulegen.

Unabhängig vom gewählten Kurs wird einmalig der Semestersockelbeitrag erhoben. Je nach Kurswahl fallen weitere Kursgebühren an. Die Gebühren werden vier Wochen nach Kursstart per Lastschrift vom angegeben Konto des Teilnehmenden eingezogen. Durch die Online-Anmeldung kann der Zahlungsstatus jederzeit überprüft werden.

Bei Lastschriftenrückläufern fallen Bearbeitungsgebühren in Höhe von 3 Euro pro Buchungsvorgang an, zuzüglich der Bearbeitungsgebühren des Kreditinstituts, welches die Lastschrift abgelehnt hat.

Eine Anmeldung ist nur online möglich. Auf den Internetseiten finden sich genaue Informationen zu den Angeboten. Die Buchungen führen zur Zahlungsverpflichtung unabhängig davon, ob die Angebote auch tatsächlich wahrgenommen werden. Mit Absenden der Online-Anmeldung wird dem Hochschulsport die Ermächtigung zum Einzug der Kursgebühren per Lastschrift vom Konto des Teilnehmenden erteilt. Mit der Anmeldung akzeptierten Teilnahmeberechtigte die Teilnahmebedingungen und die Datenschutzbestimmungen des HSP.

Für den Zugang zu unserem Gesundheitszentrum „walk-in“ und den damit verbundenen Angeboten wenden sich Interessenten direkt an das „walk-in“.

Bei Turnieren und Wettkampfveranstaltungen sowie bei Sonderveranstaltungen gelten meist besondere Buchungs- und Rücktritts-bedingungen, die jeweils bekannt gegeben werden.

Mit Anmeldung zu einem Sportkurs akzeptiert der Teilnehmer die Datenschutzbestimmungen des Hochschulsports. Nähere Informationen zu den Datenschutzbestimmungen: https://www.ifss.kit.edu/hochschulsport/datenschutz.php (wird derzeit in der Rechtsabteilung überarbeitet)

Eine Umbuchung ist möglich, wenn keine Warteliste besteht. Dafür muss sich die Kursleitung per Mail an das Sportreferat wenden. Eine Erstattung von Kursgebühren durch Umbuchungen erfolgt nicht, die Gebühr wird aber auf die Entgeltdifferenz angerechnet. Wenn auf ein teureres Angebot umgebucht wird, wird der Differenzbetrag fällig.

Ein Rücktritt ist grundsätzlich möglich. Der Rücktritt muss per Mail mitgeteilt werden. Hierzu gelten folgende Rücktrittsbedingungen:

  • Innerhalb der ersten vier Wochen nach offiziellem Hochschulsport-Start im jeweiligen Semester (nicht erster Kurstag des gebuchten Kurses) fallen keine Stornierungskosten an und die Gebühren werden 100% erstattet. Für die Anmeldung zu den Ferienkursen nach der Vorlesungszeit gilt eine Stornierungsfrist ab Kursstart von 14 Tagen.

  • Bei späterem Rücktritt erfolgt keine Rückerstattung.

  • Der Sockelbeitrag wird generell erstattet, wenn keine Kursanmeldung möglich war. Die Stornierung erfolgt nicht automatisch. Hierfür bedarf es eine E-Mail an hochschulsport∂ifss.kit.edu

Die bezahlten Sockelbeiträge/Teilnahmegebühren werden auf ein vom Rücktretenden zu benennendes Konto überwiesen. Eine Barauszahlung ist nicht möglich. Die Hochschulsportleitung kann in besonderen Ausnahmefällen, die schriftlich zu begründen sind (z.B. Sportuntauglichkeit, nachgewiesen durch ärztliches Attest), Ausnahmen hiervon zulassen.
Bei mehrmaliger unentschuldigter Abwesenheit einzelner Teilnehmender kann die jeweilige Kursleitung Stornierungen vornehmen. Stornierungen bringen keine automatische Gebührenerstattung für die Teilnehmenden mit sich. Hierfür ist ein Kursrücktritt des Teilnehmenden per Mail an hochschulsport does-not-exist.ifss kit edu notwendig.

Der jeweilige zeitliche Umfang der Angebote ist auf der Hochschulsport-Homepage angegeben. Kurse können jedoch ausfallen, wenn:
  • der Kurstag auf einen Feiertag oder in eine vorlesungsfreie Zeit fällt (z.B. Weihnachts- und Sommerschließzeiten),
  • höhere Gewalt vorliegt,
  • Deutsche Hochschulmeisterschaften oder andere Großveranstaltungen die jeweilige Hallenzeit benötigen,
  • unvermeidbare Störungen des Betriebsablaufes wie Bauarbeiten, Reparaturen o. ä. eintreten,
  • eine Kursleitung verhindert ist und es der Hochschulsportverwaltung nicht gelingt, kurzfristig einen qualifizierten Ersatz zu finden,
  • Angebote in städtischen oder sonstigen Sportstätten, deren Betriebszeiten an die Schulferien gebunden sind, ggf. abweichende Laufzeiten haben.
Bei Angeboten, die im Freien stattfinden, entsteht kein Erstattungsanspruch seitens der Teilnehmenden bei Ausfall von Kursterminen durch widrige Wetterbedingungen. Für die Einhaltung von Pass- und Zollbestimmungen für Kurse im Ausland sind die Teilnehmenden selbst verantwortlich.

Der Hochschulsport kann Angebote zusammenlegen oder ganz absagen, wenn z.B. die Mindestteilnehmendenzahl nicht erreicht wird. Teilnehmende, die zum Zeitpunkt der Absage oder Änderung bereits das Entgelt entrichtet haben, können nach Maßgabe freier Plätze ein anderes Angebot ihrer Wahl innerhalb der gleichen Gebührengruppe im laufenden Programm belegen. Es ist den betroffenen Teilnehmern auch möglich, bei Nichtzustandekommen von gebuchten Angeboten zurückzutreten. Bereits bezahlte Kursgebühren werden dann erstattet, ein weitergehender Anspruch besteht nicht.

Die Sporthallen dürfen nur mit sauberen, nicht im Straßenverkehr benutzten Sportschuhen mit abriebfesten Sohlen betreten werden. Die Sportschuhe müssen sportartentsprechend sein. Diese Regelung gilt für alle Sportkurse in Hallen und auf Rasenplätzen. Auf Tennisplätzen sind Schuhe für Sandplätze (kein nach außenstehendes Profil) Pflicht. Es können weitere Vorschriften für Sportkleidung für besondere Sportarten (z.B. Segeln) ausgegeben werden, diese werden den Teilnehmenden bei der Anmeldung in geeigneter Form zur Kenntnis gebracht.

Der Zutritt zu den Sportstätten ist nur teilnahmeberechtigten Personen gestattet. Kursleitung, Hausmeister-Team und sonstige Beauftragte des Hochschulsports sind berechtigt und angehalten, anderen Personen den Zutritt zu verwehren.

Die nachfolgenden Informationen beziehen sich auf den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz von ordnungsgemäß angemeldeten Hochschulsport-Teilnehmenden.
 
Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz gilt bei allen offiziellen Hochschulsport-Veranstaltungen: 
  • bei allen Sportkursen (mit Übungsleitung) gemäß Semesterprogramm,
  • bei internen wie externen Hochschulsport-Sonderveranstaltungen (z.B. Lehrgänge, Seminare, Ausfahrten, sonstige offizielle Kurs-Einheiten),
  • bei internen wie externen Wettkampfsport-Veranstaltungen (gilt nur für immatrikulierte Studierende!*), sofern sie über den Hochschulsport angemeldet sind und beschickt werden
  • sowie auf den damit zusammenhängenden Wegen (Ausland eingeschlossen, die Wahl des Verkehrsmittels ist freigestellt)
* Studierende, die bereits exmatrikuliert sind, sind bei Teilnahmen (1 Jahr nach erfolgreichem Abschluss noch möglich) an adh-Veranstaltungen nicht mehr über das Studierendenwerk unfallversichert, da sie nicht mehr der jeweiligen Hochschule angehören.
Es gibt beim adh in diesem Fall KEINE gesonderte Regelung bzw. die Möglichkeit einer gesonderten Unfallzusatzversicherung bei Wettkämpfen.
 
Nicht versichert:
  • - Teilnahme an Veranstaltungen anderer Hochschulen (mit Ausnahme von hochschulübergreifenden, gemeinsamen Veranstaltungen mehrerer Hochschulen wie z.B. Wettkampfsport-Veranstaltungen und Lehrgänge)
  • - Sportaktivitäten auf dem Hochschulgelände ohne organisatorische Einbindung in das offizielle Hochschulsport-Programm bzw. ohne vertraglich an den Hochschulsport gebundene Übungsleitung
  • - Teilnahme an Wettkampfmaßnahmen ohne Anmeldung über den Hochschulsport
  • - private Unterbrechungen der Wege zum Ort der Hochschulsport-Tätigkeit bzw. zurück nach Hause (z.B. Einkauf, Stammtisch) sowie Umwege aus privaten Gründen
 
Beschäftigte des KIT sind nach den Grundsätzen des Betriebssports versichert. Demnach muss die sportliche Tätigkeit geeignet sein, die beruflich bedingte körperliche Belastung auszugleichen, mit einer gewissen Regelmäßigkeit stattfinden und in einem dem Ausgleichszweck entsprechenden Zusammenhang mit der Betriebsarbeit stehen. Veranstaltungen mit Wettkampfcharakter sind davon ausgenommen.
Für Beamte gilt ein Unfall im Rahmen ihrer Teilnahme am Hochschulsport nicht als Dienstunfall. Beschäftigte haben bei der Unfallanzeige die jeweils geltenden Regelungen ihrer Einrichtung zu beachten. 
 
Teilnehmende freier Sportgruppen ohne HSP-Übungsleitung sind nicht unfallversichert.
 
Bei Kursen anderer Veranstalter, die der Hochschulsport nur vermittelt, sind Teilnehmende selbst für ihren Versicherungsschutz verantwortlich. Empfehlenswert ist deshalb der Abschluss einer Unfall-, Kranken- sowie gegebenenfalls einer Reiserücktritts-kosten- und Reisegepäckversicherung.
Unfälle müssen umgehend bei den jeweils zuständigen Stellen der Kooperations-Einrichtungen und im HSP gemeldet werden.
Grundsätzlich wird allen Teilnehmenden und Kursleitungen des Hochschulsports empfohlen, eine private Haftpflicht-Versicherung zur Erlangung von Versicherungsschutz für den Fall abzuschließen, dass bei der Sportausübung Dritten ein Personen- oder Sachschaden zugefügt wird.

Die Haftung bei Diebstahl und Beschädigung von Privateigentum in den vom Hochschulsport genutzten Übungsstätten wird vom Veranstalter ausgeschlossen. Dies gilt selbst bei Nutzung der Wertfächer im Foyer des Sportinstituts sowie der Spinde in den Umkleideräumen. Allen Teilnehmenden wird empfohlen, keine Wertsachen mitzubringen. 

Der Hochschulsport haftet nur, wenn ein Schaden vorsätzlich oder grobfahrlässig durch einen Beschäftigten verursacht wurde.

Bei Exkursionen und sonstigen Gruppenveranstaltungen erfolgt die Teilnahme auf eigene Gefahr. Bei allen nicht selbst veranstalteten Kursen tritt der Hochschulsport nur als Vermittler auf. Dementsprechend übernimmt der Hochschulsport keine Haftung bei etwaigen Beschädigungen, Unfällen, Verlusten oder Verspätungen der beteiligten Personen- und Beförderungsgesellschaften. Anreisen mit dem eigenen PKW zu auswärtigen Kursen geschehen auf eigene Verantwortung. Auch bei Diebstahl, Beschädigung oder Verlust von Reisegepäck übernimmt der Hochschulsport keine Haftung. Die Mitnahme von Sportgeräten erfolgt ebenso auf eigene Gefahr. Die jeweiligen Veranstalter der Kurse sind in den Ausschreibungen genannt.